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Ortsrecht (Satzungen, Verordnungen usw.)
Das Handeln der Stadt Hartha richtet sich nicht nur nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften und Gesetzen.
Der Stadtrat ist ermächtigt durch öffentliche Beschlüsse rechtliche Regelungen im Stadt- und Gemeindegebiet von Hartha gem. § 4 SächsGemO auf verschiedenen Sachgebieten zu erlassen (Satzungshoheit der Gemeinde).
Es sind die folgenden Regelungen beschlossen worden:
Ortsrecht (Satzungen, Verordnungen)