- Beruhen auf überliefertem Brauchtum (z.B. Oster-, Mai-, Martins-, Sonnenwend- und Johannisfeuer) und haben nicht die Verbrennung von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Pflege von Tradition und Brauchtum
- Die Traditionsfeuer stehen unmittelbar in zeitlichem Zusammenhang zum Tag des Ereignisses und werden auch in diesem Zeitraum durchgeführt (z.B. Osterfeuer: Gründonnerstag oder Ostersamstag).
- Die Feuer werden herkömmlich von in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisatoren und Vereinen ausgerichtet und sind im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen für jedermann zugänglich
- Wird dagegen von Gartenbesitzern, im privaten Kreis, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Einrichtungen verbrannt, handelt es sich nicht um ein Brauchtumsfeuer, nur weil dies regelmäßig, z.B. zur Osterzeit geschieht.
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Anzeige Abbrennen eines Brauchtums- und Traditionsfeuers
Ansprechpartner/in für die Kommune Stadt Hartha
| Frau N. Salzbrenner | |
| Amt / Bereich Bau- und Ordnungsamt Rathaus Hartha, Zimmer 1.08 - Ordnungsamt // 1. OG Karl-Marx-Straße 32 04746 Hartha Telefon: 034328 52133 E-Mail: ordnungsamt@hartha.de
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