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Containerstellung (Verkehrsraum)

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau N. Salzbrenner
Amt / Bereich
Bau- und Ordnungsamt
Rathaus Hartha, Zimmer 1.08 - Ordnungsamt // 1. OG
Karl-Marx-Straße 32
04746 Hartha
Telefon: 034328 52133
E-Mail:


Aufgaben:
Sicherheit und Ordnung, Feuerwehrwesen


Allgemeine Informationen

Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen ist gemäß § 14 SächsStrG jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist gemäß § 18 Abs. 1 SächsStrG Sondernutzung.

Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Hartha.

Sind aufgrund der Sondernutzung Sperrmaßnahmen des öffentlichen Verkehrsraumes notwendig, so ist gleichzeitig ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail
Rechtsgrundlage
  • § 18 SächsStrG in Verbindung mit § 45 Abs. 6 StVO
  • RSA
Öffnungszeiten Kontakt Ratsinformation 360° Ansicht
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