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Einreichung Bauantrag

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Hartha
Frau H. Wagner
HochbauRathaus Hartha, Zimmer 2.05 - Hochbau // 2. OG
Karl-Marx-Straße 32
04746 Hartha
Telefon: 034328 52169
E-Mail:


Aufgaben:
Hochbau


Verfahrensablauf

Soweit Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei und auch nicht durch eine Bauanzeige genehmigungsfrei gestellt ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Diese wird grundsätzlich im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO erteilt, sofern Sie keinen Sonderbau errichten oder ändern möchten. Sonderbauten sind im Katalog des § 2 Abs. 4 SächsBO normiert.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, ob dem geplanten Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Geprüft wird insbesondere Bauplanungsrecht (BauGB), beantragte Abweichungen (Befreiungen und Ausnahmen) sowie von der Baugenehmigung zu bündelnde fachrechtliche Nebenentscheidungen, wie zum Beispiel Denkmalschutz, Besonderes Städtebaurecht, Ausnahmen vom Überschwemmungsgebiet usw.

Zuständige Stelle

Referat Bauantragsbearbeitung
Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-1951 und -1949
Fax: 03731 799-1942

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