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Fundbüro

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Hartha
Frau D. Fiedler
Rathaus Hartha, Zimmer 0.08 (1) - Sozialamt / Gewerbe // EG
Karl-Marx-Straße 32
04746 Hartha
Telefon: 034328 52132
E-Mail:


Aufgaben:
Gewerbe- und Sozialamt


Allgemeine Informationen

Haben Sie einen Gegenstand verloren?

Gegenstände, die bei uns als Fundsache abgegeben werden, bewahren wir sechs Monate auf. Hat sich bis dahin kein Besitzer gemeldet, kann der Finder in der Regel Eigentum an dem Gegenstand erwerben.

Im Bürgerservice geben wir Ihnen gerne persönlich oder auch telefonisch Auskunft, ob sich Ihr verlorener Gegenstand bei uns eingefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Eigentum
  • Vollmacht (Nur erforderlich, wenn die Fundsache durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden soll.)
Rechtsgrundlage
  • §§ 965 ff BGB
  • § 971 BGB (Finderlohn)
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