Haben Sie einen Gegenstand verloren?
Gegenstände, die bei uns als Fundsache abgegeben werden, bewahren wir sechs Monate auf. Hat sich bis dahin kein Besitzer gemeldet, kann der Finder in der Regel Eigentum an dem Gegenstand erwerben.
Im Bürgerservice geben wir Ihnen gerne persönlich oder auch telefonisch Auskunft, ob sich Ihr verlorener Gegenstand bei uns eingefunden hat.
