Wenn der rechtmäßige Besitzer eines gefundenen Tieres nicht ausfindig gemacht werden kann, gilt das gefundene Tier als „Fundsache".
Hauptinhalt
Fundtiere
Ansprechpartner/in für die Kommune Stadt Hartha
| Frau N. Salzbrenner | |
| Amt / Bereich Bau- und Ordnungsamt Rathaus Hartha, Zimmer 1.08 - Ordnungsamt // 1. OG Karl-Marx-Straße 32 04746 Hartha Telefon: 034328 52133 E-Mail: ordnungsamt@hartha.de
| |
Allgemeine Informationen
Was sollte ich sonst noch wissen?
- Fundtiere werden von den Gemeinden generell dem örtlichen Tierheim übertragen. Wenn Sie also dort vorstellig werden, haben Sie den ersten richtigen Schritt getan
- Das Tierheim kümmert sich vorerst um gefundene Tiere. Taucht jedoch der ursprüngliche Besitzer auf, erhält er seinen tierischen Gefährten zurück
- Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an neue Halter über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch
- Ob ein Fundhund oder eine -katze nach der Meldung ins Tierheim gebracht oder im Eigenheim versorgt wird, steht dem Finder nicht gänzlich frei. Da das Fundtier nicht umgehend Besitz des Finders wird, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (oder stellvertretend den beauftragten Tierheimen). Sofern möglich kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Stelle). Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf die Anzeige und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde auf, können entsprechende Strafen drohen.