Für Grundbesitz müssen Sie an die Stadt Grundsteuer zahlen. Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz unterliegt dabei der Grundsteuer A, diese wird vom Nutzer des Grundstücks erhoben. Für alle anderen Grundstücke gilt die Grundsteuer B, sie muss vom Eigentümer beglichen werden.
Die Grundsteuer wird in der Regel aus dem Grundsteuermessbetrag, den die Finanzämter festsetzen und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde, in welcher der Grundbesitz liegt, berechnet. Die Höhe des Hebesatzes in Ihrer Gemeinde können Sie der örtlichen Haushaltsatzung entnehmen.
Hinweis: Alle in Ihrem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen durch den Erwerber des Grundstückes sind rein privatrechtliche Regelungen zwischen Käufer und Verkäufer und wirken sich nicht auf die Zahlung der Grundsteuer aus.
