Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der Stadtverwaltung Hartha abmelden.
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Hundesteuerabmeldung
Ansprechpartner/in
| Frau T. Rößner | |
| Rathaus Hartha, Zimmer 0.06 - Steueramt // EG Karl-Marx-Straße 32 04746 Hartha Telefon: 034328 52134 E-Mail: steueramt@hartha.de
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, dass im Steueramt erhältlich ist oder zum Download zur Verfügung steht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Hundesteuermarke
- gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Hartha abzumelden.
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Gemeindesteuern
Sächsische Staatskanzlei - Hundesteuersatzung der Stadt Hartha in der derzeit aktuell gültigen Fassung
Dokumente
| Hundesteuerabmeldung (1 MB) |