Wenn Sie einen Hund nach Vollendung des dritten Lebensmonates im Stadtgebiet oder den Ortsteilen von Hartha halten, müssen Sie diesen bei der Stadtverwaltung Hartha anmelden und Hundesteuer zahlen.
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Hundesteueranmeldung
Ansprechpartner/in für die Kommune Stadt Hartha
| Frau T. Rößner | |
| Rathaus Hartha, Zimmer 0.06 - Steueramt // EG Karl-Marx-Straße 32 04746 Hartha Telefon: 034328 52134 E-Mail: steueramt@hartha.de
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.
Für die Anmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Anmeldung" verwenden, dass im Steueramt erhältlich ist oder zum Download zur Verfügung steht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes
Welche Gebühren fallen an?
Der Steuersatz in Hartha beträgt für
- den ersten Hund 45,00 €
- den zweiten Hund 65,00 €
- und jeden weiteren Hund 70,00 €
Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes gemäß GefHundG i. V. m. DVOGefHundG und von Kampfhunden beträgt in Hartha für
- den ersten Hund 270,00 €
- den zweiten Hund 390,00 €
- und jeden weiteren Hund 420,00 €
Das Halten von zum Beispiel Blindenhunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern wird gesondert geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt Hartha.
Die Hundesteuer für Zuchthunde von Hundezüchtern wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Form einer Zwingersteuer erhoben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt Hartha.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Hund ist binnen zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug bei der Stadt Hartha anzumelden.
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Absatz 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Gemeindesteuern
Sächsische Staatskanzlei - Hundesteuersatzung der Stadt Hartha in der derzeit aktuell gültigen Fassung
Dokumente
| Hundesteueranmeldung (218 kB) |