Eine Steuervergünstigung wird nur auf Antrag und frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wurden ist. Sie wird längstens bis zum Ende eines Kalenderjahres gewährt und ist anschließend neu zu beantragen.
Voraussetzung für eine Steuervergünstigung ist, dass:
- der Hund nach Art und Größe für den betreffenden Verwendungszweck geeignet ist und dessen Verwendung und Eignung nachgewiesen wird
- der Steuerpflichtige in den letzten 10 Jahren nicht wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurde