Der Hundehalter erhält einmalig für jeden anzumeldenden Hund eine Steuermarke. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Steuermarke am Halsband seines Hundes sichtbar anzubringen, sobald und solange sich der Hund außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes aufhält.
Bitte geben Sie die Steuermarke bei der Abmeldung des Hundes ab. Bei Verlust der Steuermarke müssen wir eine Gebühr erheben.
Sie erhalten eine neue Steuermarke, wenn Sie einen Hund halten und Ihre bisherige Marke verloren haben.
